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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,§§ 246,252 HGB,Bilanzierung bei Zusage durch Unterstützungskasse

A ist Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. Die A-GmbH erhält von der Unterstützungskasse B-Verein eine Anwartschaftsbestätigung mit folgendem Inhalt: Trägerunternehmen ist die A-GmbH. A ist Leistungsanwärter. A erhält eine Zusage über 100.000 € Kapitalleistung nach 20 Jahren. Die Unterstützungskasse B-Verein gewährt der A-GmbH ein Darlehen in Höhe von jährlich 2,5 % der gesamten Kapitalleistung = 5.000 €. Damit bleibt der A-GmbH die Liquidität erhalten. Die A-GmbH hat 5.000 € als Betriebsausgabe für bAV an Darlehen gebucht. Die Unterstützungskasse B-Verein weist zum 31.12.2021 folgende Werte aus: Höhe der bewerteten Versorgungsleistungen 7.000 € und Wert des Kassenvermögens 5.000 €. Die A-GmbH ist Kleinstkapitalgesellschaft. Frage: Muss die A-GmbH in der Steuerbilanz und/oder der Handelsbilanz bzw. dem Anhang zum Fehlbetrag über 2.000 € Angaben machen? Ist der Ansatz des Darlehens mit 5.000 € in der Steuerbilanz/Handelsbilanz korrekt?
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