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§ 8b KStG,Steuerbefreiung,Gewerbesteuer

Ausgangsfall: Mandant A ist zu 100 % Gesellschafter der nicht (gewerbe-)steuerbefreiten inländischen A-Holding-GmbH. Diese ist wiederum 100 % Gesellschafterin einer gewerbesteuerbefreiten inländischen B-GmbH, die Pflegedienstleistungen erbringt (alle dafür notwendigen Voraussetzungen gem. § 3 Nr. 20e GewStG sind erfüllt). Die (gewerbe-)steuerbefreite B-GmbH schüttet 100.000 € an die nicht (gewerbe-)steuerbefreite A-Holding-GmbH aus. Fragen: 1) Wie wird die Ausschüttung ertragsteuerlich (insbesondere gewerbesteuerlich) auf Ebene der B-GmbH behandelt? 2) Wie wird die Ausschüttung ertragsteuerlich (insbesondere gewerbesteuerlich) auf Ebene der A-Holding-GmbH behandelt? 3) Ist das Schachtelprivileg (gem. § 8b KStG) und insbesondere eine Kürzung gem. § 9 GewStG in dieser Konstellation anwendbar oder ist die volle Körperschaft- und/oder Gewerbesteuer auf die Ausschüttung zu bezahlen? 4) Ändert sich an der steuerlichen Behandlung etwas, wenn die Holding ebenfalls eine (gewerbe-)steuerbefreite inländische Pflege-GmbH wäre?
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