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§ 8b Abs. 2 KStG,Veräußerungsgewinn,Gewinnausschüttung,Kapitalertragsteuer

Der Mandant hält einen Anteil von 8 % an der Y GmbH in seiner X UG, an der er zu 100 % beteiligt ist. Er ist auch Geschäftsführer der Y GmbH. 1. Verkauf Die X UG wird ihre Anteile an der Y GmbH für 1,5 Mio. € verkaufen, der Mandant bleibt aber Geschäftsführer der Y GmbH. Steuerliche Konsequenz: Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Beteiligung an der Y GmbH ist unabhängig von der Beteiligungshöhe gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei und unterliegt gem. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG lediglich mit 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben der Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Frage: Ist das richtig? 2. Ausschüttung Aus dem Verkaufserlös sollen 610.000 € an den Mandanten ausgeschüttet werden. Dabei sind 160.887,50 € Kapitalertragsteuer abzuführen. Frage: Ist das auch richtig?
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