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Körperschaftsteuer,vGA,Anstellungsvertrag

Ein Mandant ist zu 100 % an einer Holding GmbH beteiligt und somit Gesellschafter-Geschäftsführer. Er hat keinen Anstellungsvertrag und bezieht keinen Arbeitslohn. Die Holding GmbH soll nun neben dem Halten und Verwalten von Beteiligungen an eigenen Tochterunternehmen zusätzlich in Aktien investieren, um so Kapitalerträge zu erwirtschaften. Um diesen Geschäftszweig auszubauen, möchte der Geschäftsführer ein Studium absolvieren an einer Fernuni zum MSc in Global Finance. Die Gebühren liegen bei ca. 27.000 €. Nun ist die Frage, ob die GmbH diese Aufwendungen übernehmen kann, ohne dass eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann. Oder können die Aufwendungen überhaupt nicht berücksichtigt werden, weil der GF keinen Anstellungsvertrag hat?
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