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Gemeinnützigkeit,Vereinsfest,§ 55 Abs. 1. Nr. 1 AO

Ein eingetragener Verein (Karnevalsgesellschaft) möchte den Mitgliedern etwas Gutes tun und ein Fest veranstalten. Es wurden trotz Corona immer alle Beiträge gezahlt, obwohl auch alle Veranstaltungen abgesagt wurden. Wie hoch dürften die Kosten des Festes sein, ohne dass der Verein die Gemeinnützigkeit verliert?
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