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Ausgliederung Teilbetrieb,§ 20 UmwStG,verdeckte Gewinnausschüttung

Eine als GmbH firmierende Kapitalgesellschaft erbringt als Muttergesellschaft für einen „Konzern“ und somit für die untergeordneten Tochtergesellschaften diverse Dienstleistungen (wie Reinigung der Räume, Verwaltungsaufgaben, Management und Geschäftsführungsaufgaben etc.) Den Geschäftsbereich Reinigung möchte die Muttergesellschaft nunmehr ertagsteuerneutral auf eine noch zu gründende GmbH „ausgliedern“, an der die Muttergesellschaft zu 100 % beteiligt wäre. Der Geschäftsbereich Reinigung hat in den letzten drei Jahren folgende positive Ergebnisse erzielt: 2019: + 90.000 € 2020: + 190.039 € 2021: + 38.993 € Die Fragen lauten wie folgt: Könnte durch die bloße Verlagerung steuerlich ein Risiko bestehen, da der Muttergesellschaft Geschäftschancen genommen werden? Besteht ggf. in der Verlagerung die verdeckte Einlage eines Geschäftswerts? Angenommen, der Geschäftsbereich wäre kein Teilbetrieb, wäre eine Verlagerung überhaupt ertragsteuerneutral möglich?
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