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Werthaltigkeit einer Forderung,Forderungsverzicht

Sachverhalt: Eine GmbH hat von ihrem einzigen Gesellschafter, einer Limited mit Sitz in Irland, Darlehen erhalten sowie offene Verbindlichkeiten aus L+L von in Summe ca. 4.400 T€. Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten aus den bisher nicht bezahlten Zinsen für die Darlehensgewährung. Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von ca. 3.900 T€ auf, ein Rangrücktritt wurde vom Gesellschafter erklärt. Das Darlehen wurde ohne Sicherheiten gewährt, und es ist fraglich, ob ein anderer Darlehensgeber der GmbH ein Darlehen unter diesen Voraussetzungen gegeben hätte. Der Gesellschafter denkt über einen teilweisen oder kompletten Verzicht auf die Darlehensforderungen nach. Fragen: 1. Ist in diesem Fall von einer werthaltigen Forderung des Gesellschafters auszugehen? 2. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei der GmbH durch einen Forderungsverzicht? 3. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich beim Gesellschafter durch einen Forderungsverzicht? 4. Gibt es Unterschiede bei den steuerlichen Auswirkungen abhängig von der „Art des Darlehens“: Darlehen, Zinsverbindlichkeit, Verbindlichkeit aus L+L?
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