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Gewinnvortrag,inkongruente Gewinnausschüttung,Neugesellschafter

Bei unserer Mandantin handelt es sich um eine GmbH mit 3 Gesellschaftern. Zum 01.10.2022 soll ein weiterer Gesellschafter aufgenommen werden. Die bisherigen Gesellschafter verkaufen jeweils den entsprechenden Anteil. Die bisher aufgelaufenen Gewinne sollen lediglich den Altgesellschaftern zugesprochen werden. Eine Ausschüttung soll nicht stattfinden, damit die Liquidität der im Jahr 2020 gegründeten Gesellschaft nicht gemindert wird. Ein Gewinnbezugsrecht soll für den neuen Gesellschafter erst ab dem 01.10.2022 eingeräumt werden. Der Kaufpreis der Anteile bezieht sich demnach auf den gemeinen Wert ohne die Gewinne bis zum 30.09.2022. Gewinnvortrag 2021: 50.000 EUR Voraussichtliche Gewinne bis 30.09.2022: 150.000 EUR Fragen: - Wie können diese Gewinne den Altgesellschaftern zugeordnet werden - (Buchhalterisch oder in einer Nebenrechnung?) - Kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausschüttung lediglich an die Altgesellschafter stattfinden? - Kann der niedrige Kaufpreis zu steuerlichen Fallstricken führen, insofern die Gewinne den übrigen Gesellschaftern zugeordnet bleiben?
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