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Verschmelzung,Schwestergesellschaft

Wir haben eine Mandantschaft, die zwei GmbHs besitzt. An beiden GmbHs wurde im Jahr 2017 51 % der Anteile an die „fremde“ Gesellschaft S AG übertragen. Die restlichen 49 % gehören dem Gründerehepaar G (37,24 % bzw. 11,76 %). Die GmbH 1 hatte in den Jahren 2017 bis 2019 Gewinne, die vollständig thesauriert wurden (insgesamt 700 T€). Im Jahr 2020, bedingt durch Corona, entstand ein Verlust (ca. –700 T€) in der Höhe der aufgelaufenen Gewinne. Im Jahr 2021 entstand wiederum ein Gewinn (120 T€). Die GmbH 2 hatte in den Jahren 2017 bis einschließlich 2021 ständig Gewinne (insgesamt ca. 300 T€). Unsere Mandantschaft will nun die GmbH 2 auf die GmbH 1 verschmelzen. Frage: Fällt durch die geplante Verschmelzung der Verlustvortrag der GmbH 1 weg?
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