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Körperschaftsteuer,vGA,Darlehensforderung

Eine GmbH im Jahr 2016 hat ihrer Alleingesellschafterin ein Darlehen gegeben. Die Verzinsung beträgt 3 % jährlich, fällig mit Rückzahlung des Darlehens spätestens am 31.12.2023. Eine Buchung der jährlichen Zinsen ist aus Versehen unterblieben. Die Betriebsprüferin setzt die Zinsen der Jahre 2016 bis 2018 als verdeckte Gewinnerhöhung an. Dies ist im Jahresabschluss 2021 nachgeholt worden. Liegt für die Jahre 2016 bis 2018 eine verdeckte Gewinnerhöhung vor?
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