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Schädlicher Beteiligungserwerb,§ 8d KStG,Schenkung

A ist 100-%-Gesellschafter der A-GmbH. Zum 31.12.2019 hat die GmbH einen KSt-/GewSt-Verlustvortrag von 50 T€. Im Januar 2020 schenkt A seine Beteiligung komplett an seine Ehefrau B. Frage: Geht der Verlustvortrag unter? Wenn ja, kann der Verlust nach § 8d KStG gerettet werden, da die Ehefrau den Betrieb unverändert fortführt?
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