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Gemeinnützigkeit,Mittelverwendung

Der gemeinnützige Verein V hat als Vereinszweck die psychosoziale Unterstützung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans-, Inter- und Queer-Personen (LSBTIQ) sowie von deren Angehörigen; die Unterstützung der individuellen Identitätsbildung von LSBTIQ-Personen; Förderung der Bildung, die die Allgemeinheit über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt aufklärt; die Förderung der Kultur, insbesondere in Bezug auf eine LSBTIQ-Thematik. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch örtliche Gesprächsangebote für LSBTIQ-Personen und deren Angehörige, Schaffung von sozialpädagogischen Gruppenaktivitäten für LSBTIQ-Personen, öffentliche Veranstaltungen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Mitwirkung an kulturellen Initiativen, die den Einblick in die Lebenswelt von LSBTIQ-Personen vermitteln. Zur Erfüllung des Vereinszwecks betreibt der Verein laut Satzung ein Zentrum. Dieses Zentrum soll ein Ort der Begegnung für LSBTIQ-Personen, deren Angehörige sowie die Allgemeinheit sein. Das Zentrum befindet sich in angemieteten Räumen und verfügt über zwei Versammlungsräume, eine kleine Bibliothek, ein Büro und eine Kneipe. Die in der Kneipe und anlässlich von Veranstaltungen erzielten Erlöse aus dem Verkauf von Getränken werden im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfasst. Die Mietaufwendungen für das Zentrum werden im Verhältnis 60 % ideeller Bereich und 40 % wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb aufgeteilt. Der Verein hat das Zentrum umgebaut und renoviert. Durch Baumaßnahmen wurde die Raumaufteilung vollständig verändert. Um einen behindertengerechten Zugang zu erreichen, wurde u.a. der Eingangsbereich verlegt. Außerdem wurden Decken, Böden, Elektroinstallationen, Toiletten, Theke u.a. erneuert. Die Aufwendungen beliefen sich auf rd. 150 T€ und wurden als Mietereinbauten aktiviert. Davon entfallen laut dem vorgenannten Aufteilungsmaßstab 60 T€ auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Finanzierung erfolgte mit einem Bankdarlehen in Höhe von 50 T€. Der Rest konnte aus vorhandenen Bankguthaben bezahlt werden. Der Verein verfügt über freie Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO in Höhe von 160 T€ und eine Betriebsmittelrücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO in Höhe von 25 T€. Die Rücklagen stammen im Wesentlichen aus den Gewinnen von zwei Zweckbetrieben (außerhalb des Zentrums). Der wirtschaftliche Geschäftsbereich konnte über mehrere Jahre betrachtet nur ein etwa ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Handelt es sich bei den anteiligen Mietereinbauten um eine schädliche Mittelverwendung?
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