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Fortbildung,vGA

Eine GmbH soll die Fortbildungskosten für den Gesellschafter-Geschäftsführer übernehmen. Die Ausbildung soll ausschließlich der GmbH dienen, denn die GmbH soll zukünftig in Aktien investieren und zukünftig auch die Kapitalerträge erwirtschaften. Die GmbH ist zwar erst kürzlich gegründet worden und hat noch keine nennenswerten Umsatzerlöse, dies soll sich aber zukünftig ändern. Und die übernommenen Fortbildungskosten sollen in der Zukunft durch hohe Kapitalerträge wieder „reingeholt“ werden. Von dem Gesellschafter-GF wurden zusätzliche Kapitalrücklagen von 100.000 € eingezahlt, damit die GmbH unter anderem solche Aufwendungen problemlos tragen kann. Wie kann die Finanzverwaltung davon überzeugt werden, dass die übernommenen Kosten rein im eigenbetrieblichen Interesse der GmbH getätigt werden und keine vGA oder Lohn für den Geschäftsführer darstellen?
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