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Gehalt,vGA

Im Rahmen einer Betriebsprüfung sieht das Finanzamt Geschäftsführergehälter zum Teil als vgA an. Bei einem Mandanten (GmbH im Kücheneinzelhandel mit etwa 2,2 Mio. € Umsatz) zweifelt das Finanzamt die Gesamtausstattung der beiden Geschäftsführergesellschafter (je 50 : 50) an. Laut Studie des BBE-Verlags weist im Jahr 2021 das obere Quartil der GF-Gehälter bei der Umsatzgröße bis 2,5 Mio. € einen Betrag von 158.003 € aus. Das Finanzamt berechnet hierauf einen Abschlag von 12,5 % (in Summe 25 %, je Gesellschafter 12,5 %) und kommt auf ein angemessenes Gehalt je Geschäftsführer von nur 138.253 €. Ein 20-%-Zuschlag ist vom Finanzamt mit dem Hinweis, dass es sich bereits um Bezüge des oberen Quartils handelt, nicht vorgenommen worden. Unserer Meinung nach muss ein Zuschlag von 20 % entsprechend BFH gewährt werden, auch beim oberen Quartil (vgl. BFH v. 15.12.2004, I R 79/04). Fragen: 1. Ist der Abschlag für zwei Gesellschafter i.H.v. 12,5 % für die Berechnung des angemessenen Gehalts in Ordnung? 2. Ist der Zuschlag von 20 % auf die Gehälter auch beim oberen Quartil vorzunehmen für die Bemessung des angemessenen Gehalts? 3. Welche Studien außer der BBE und welche Argumente/Urteile könnten noch geeignet sein, um ein angemessenes Gehalt darzulegen?
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