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beherrschender Gesellschafter,Tantiemeberechnung

Mein Mandant Herr K ist Gesellschafter-Geschäftsführer in seiner K GmbH. Er hält die Anteile mit 100 %. Herr K hat die Geschäfte für seine GmbH in den Jahren 2018 und 2019 ohne Gehaltsbezug geführt. Seit Mitte des Jahres 2020 hat Herr K sich ein monatliches Gehalt mit 20.000 € brutto ausbezahlt. Zum 31.12.2019 wurde Folgendes beschlossen: Der Geschäftsführer erhält ab 01.07.2020 ein monatliches Bruttogehalt mit 20.000 €. Er erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine Tantieme mit 15 % des Jahresüberschusses, maximal 25 % der Jahresgesamtbezüge des Geschäftsführers. Meine Frage lautet: Kann die Tantieme für das ganze Jahr 2020 berechnet werden, oder muss die Tantieme auf die Monate mit Gehaltsbezug beschränkt werden?
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