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Körperschaftsteuer,vGA,Verzögerte Mietzahlung

Herr JB als Vater und Einzelunternehmer hat die TB GmbH (Gesellschafter und Geschäftsführer ist der Sohn TB) Büroräume vermietet. Aufgrund verspäteter Zahlung durch die GmbH wurden diese Zahlungen durch das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Ist dies korrekt? Gleichzeitig will das Finanzamt diese Zahlungen im Einzelunternehmen als Betriebseinnahme erfassen. Ebenfalls korrekt? Wie verhält sich der Sachverhalt, wenn die Zahlungen nicht geflossen sind? Bzw. wenn nachträglich auf die Miete verzichtet wird? In einer weiteren
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