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Luxusgegenstände und Unangemessenheit,§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG,Verdeckte Gewinnausschüttungen

Die Mandantin – eine GmbH – hat eine Uhr (Rolex) als Wertanlage und zum Inflationsschutz über 18.000 € erworben. Hält die Argumentation als Wertanlage ggü. der Finanzverwaltung im Prüfungsfall statt? Besteht die Möglichkeit, eine Nutzung an einen Vertriebler zu gewähren mit einem ausdrücklichen Privatnutzungsverbot sowie einer Vereinbarung, dass das Eigentum nicht übergeht? Welche Konstellationen wären für einen Erwerb über die Gesellschaft denkbar und schlüssig? Wie ist die Buchungspraxis mit entsprechender Kontenangabe bitte (SKR03/04)? Müssen weitere Voraussetzungen, Vereinbarungen oder Dokumentationen erfolgen?
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