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Gewinnausschüttung,Verteilung

GmbH, WJ gleich KJ, Jahresabschluss 2021 noch nicht erstellt (wird im Juni 2022 erstellt) und noch nicht festgestellt; bis 31.12.2021 Anteile A 70 % und B 30 %, zum 1.1.2022 Anteile A 35 % und B 65 % Zur Gewinnverteilung 2021 ist im Anteilsabtretungsvertrag nichts geregelt. Eine Gewinnausschüttung soll noch im Mai 2022 erfolgen. Bilanzgewinn bzw. Gewinnvortrag vorhanden. Keine Kapitalrücklage vorhanden („kein EK04“). Stammkapital wird nicht angegriffen. Meines Erachtens gelten die neuen Anteilsverhältnisse für die Ausschüttung, auch wenn die Ausschüttung ja faktisch den Gewinn 2021 betrifft. Ist die Gewinnausschüttung jetzt eine Vorabgewinnausschüttung auf den Gewinn 2021, da noch keine festgestellte Bilanz 2021 vorhanden ist? Oder ist es gar eine Vorabgewinnausschüttung 2022, weil sie im Jahr 2022 erfolgt? Ist die Bezeichnung überhaupt wesentlich? Die steuerliche Beurteilung auf Ebene der GmbH dürfte doch nicht zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen.
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