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Umwandlung gGmbH in Personengesellschaft,§ 61 Abs. 3 AO

Zu folgendem Sachverhalt würden wir uns über Ihre Ansicht freuen. Es wäre super, wenn Sie diese mit entsprechenden Fundstellen hinterlegen könnten. Für die gemeinnützige X-gGmbH soll die Gemeinnützigkeit aufgehoben werden und danach eine Umwandlung in eine KG stattfinden. Die beiden logischen Schritten wären zunächst die Satzungsänderung (Aufhebung Mittelbindung) und darauf folgend die Umwandlung. Frage 1: Wäre es möglich, dieses Vorhaben auch in einem Schritt, nämlich allein durch die Umwandlung zu erreichen? Frage 2: Würde bei einem rückwirkenden Formwechsel auch die Gemeinnützigkeit rückwirkend aufgehoben? Unseres Erachtens würde damit automatisch gegen die Mittelbindung verstoßen werden, sodass der Schritt der vorherigen Satzungsänderung gespart werden könnte. Weiterhin wäre es nur logisch, wenn eine Rückwirkung auch hinsichtlich der Gemeinnützigkeit stattfinden würde. (Dass es davon unabhängig eine zehnjährige Nachversteuerung gibt, ist uns klar.) Zu diesem Sachverhalt sind wir leider in der Literatur zum Gemeinnützigkeitsrecht nicht fündig geworden.
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