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Abfindung Pension,Wirkung der Liquidation auf Möglichkeit der Abfindung

Eine GmbH hat mit den beiden (2) Gesellschafter-Geschäftsführern der Gesellschaft eine Pensionszusage vereinbart. Die Pensionszusage beinhaltet die Auszahlung einer monatlichen Altersrente bei Eintritt in den Ruhestand an die Gesellschafter-Geschäftsführer. Es wurde keine Vereinbarung über eine Abfindungszahlung getroffen. a) Können die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer abweichend vom bisherigen Vertrag eine Abfindungszahlung erhalten? Gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen? Anmerkung: Es gibt keine weiteren Gesellschafter und keine weiteren Geschäftsführer in der Gesellschaft. Die Beteiligungsquote der beiden bisher Beteiligten beträgt 50 %. b) Die Gesellschaft (GmbH) soll bei Austritt der Gesellschafter-Geschäftsführer liquidiert werden. Die Auszahlung einer monatlichen Altersrente an die ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer ist somit nicht mehr möglich (es sei denn, Auslagerung der Pensionszusage etc.). Ist somit die Möglichkeit einer Abfindungszahlung trotz fehlender Vereinbarung in der Pensionszusage möglich? Gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen?
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