Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 8 KStG,Verdeckte Gewinnausschüttungen durch verhinderte Vermögensmehrung,Nahestehende Person und gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Sachverhalt: Die Z AG hat im Jahr 01 einer steuerbegünstigten Körperschaft einen Raum für einen Monat, in der diese Körperschaft ihrer steuerbegünstigten Tätigkeit nachgegangen ist, zur Verfügung gestellt. Im Jahr 05 stellt die Z AG fest, dass sie der steuerbegünstigten Körperschaft die Kosten für die Raumnutzung bisher nicht in Rechnung gestellt hat, sondern diese Raumaufwendungen bisher nur als Aufwand verbucht hat. Wegen der zivilrechtlich eingetretenen Verjährung zum Ende des Jahres 04 (unstreitig) können die zivilrechtlichen Aufwendungsersatzansprüche nicht mehr von der steuerbegünstigten Körperschaft seitens der Z AG eingefordert werden. Ergeben sich aus diesem Sachverhalt ertragsteuerliche Konsequenzen bei der Z AG?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen