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§ 8b Abs. 1 KStG,§ 8b Abs. 3 KStG

Wir benötigen Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt: Die X-GmbH mit (einzigem) Sitz in München hat als Gesellschaftszweck das Verwalten von Grundbesitz sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen (Voraussetzungen des § 8b Abs. 7 KStG sind nicht erfüllt). Über ihr Depot hat die X-GmbH überwiegend ihr Geld in US-Staatsanleihen und Minenbetreibergesellschaften (Kapitalgesellschaften) aus den USA sowie Kanada angelegt. Aus den Beteiligungen an den Minengesellschaften erhält die X-GmbH regelmäßig Ausschüttungen (Beteiligung unter 10 %). Da ein Start-Up, an dem die X-GmbH beteiligt war, in Geldnöten war, veräußerte die X-GmbH einen Teil der US-Staatsanleihen für 3 Mio. USD und erzielte hieraus einen Verlust in Höhe von 500.000 USD. Der Erlös aus dem Verkauf der US-Staatsanleihe wurde auf das USD-Konto der X-GmbH überwiesen. Von diesem USD-Konto wurde der gesamte V-Erlös auf ein Euro-Konto der X-GmbH überwiesen, aufgrund des schwachen Dollars kamen dort rd. 2.600.000 € an. Zu folgenden Fragen bräuchten wir Ihre Meinung: 1.) Teilen Sie unsere Ansicht, dass der Verlust aus der Veräußerung der US-Staatsanleihe vollumfänglich steuerlich abziehbar ist und insbesondere die Beschränkung des § 8b Abs. 3 KStG nicht greift? 2.) Teilen Sie unsere Ansicht, dass die Ausschüttung aus den Minengesellschaften vollumfänglich steuerpflichtig ist, da die X-GmbH die Beteiligungshöhe von 10 % nicht erreicht?
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