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Fortbildung,Studium

Steuerpflichtiger A ist 100-%-Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. A möchte an einem Universitätslehrgang Marketing-Management & Digitalisierung in Österreich teilnehmen. Die Fortbildung dauert vier Semester und kostet über zwei Jahre hinweg insgesamt 15.000 €. Anschließend ist A Master of Science. Die B-GmbH vermittelt Versicherungen. A erhält bisher ein angemessenes GF-Gehalt. Dieses bezieht er weiterhin in voller Höhe während seines Studiums. Kann die an die GmbH gestellte Rechnung über Studiengebühren inkl. aller weiteren Kosten von der GmbH als Betriebsausgaben abgezogen werden, ohne dass es bei A zu einer zusätzlichen Steuerbelastung kommt?
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