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§ 4 Abs. 4 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG,§§ 9,12 EStG,Reisekosten als Betriebsausgabe

A ist zu 50% an der A-GmbH beteiligt und als Geschäftsführer angestellt. Seine Frau B ist ebenfalls bei der A-GmbH für Bürotätigkeiten angestellt, ohne an der Gesellschaft beteiligt zu sein. A nimmt an einer Mastermind in Dubai teil, um das Geschäft der GmbH voranzutreiben. Seine Ehefrau B begleitet ihn, nimmt selbst aber nicht an dem Seminar teil. Während der Seminarzeit wird sie vom Hotel aus für die Firma arbeiten. Alternative I: Beide reisen am Vorabend des Seminars an und bei Seminarende wieder ab. Die Reise wird nicht durch privaten Urlaub verlängert. Alternative II: Nach dem Seminar verlängern beide den Aufenthalt mit privaten Urlaubstagen. (Anzahl Urlaubstage = Anzahl Seminartage). Die Übernachtungskosten sind für jeden Tag gleich hoch, die Flugkosten sind mit Alternative I identisch. Fragen: 1. Sind die Kosten für die Mastermind bei der GmbH als Betriebsausgaben abzugsfähig? 2. Inwieweit sind die Reisekosten für A und B bei der GmbH als Betriebsausgabe abzugsfähig? 3. In welchem Fall kann ein Privatanteil der Reisen zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen? 4. Sind die Kosten für einen Privatanteil der Reisen als Sachbezug im Rahmen der Lohnabrechnung zu versteuern?
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