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Organschaft,Rechtsfolgen

Ich betreue eine GmbH, die zu jeweils 100 % an zwei Tochtergesellschaften beteiligt ist. Mit beiden besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben, wenn die beiden Tochtergesellschaften unentgeltlich Leistungen untereinander austauschen würden? Würde dies evtl. zu vGAs bzw. verdeckten Einlagen führen?
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