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§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG,verdeckte Gewinnausschüttung,§ 2 UStG,Finanzholding

Mein Mandant (alleiniger Gesellschafter von vier GmbHs, die Waren handelt) hat über die vier GmbHs eine Holding-GmbH gesetzt, wo er auch alleine Gesellschafter und GF ist. Die Holding hat keine eigene Tätigkeit. Sie hält nur die Anteile und soll die Geschäftsführung der Tochter-GmbHs übernehmen. Über die Holding soll auch das GF-Gehalt berechnet werden. Kann dann die Holding Verwalterverträge mit den operativen GmbHs abschließen für die Geschäftsführung? Was ist zu beachten?
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