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§ 14 KStG,Darlehensgewährungen in der Organschaft und Auswirkungen auf das Einkommen bei Rangrücktritt oder Verzicht,§ 5 Abs. 2a EStG

Die M-GmbH hält 100 % der Anteile an der T-GmbH. Beide Gesellschaften haben seit acht Jahren eine ertragsteuerliche Organschaft. Die M-GmbH ist die Organträgerin, die T-GmbH ist die Organgesellschaft. Die T-GmbH soll finanziell gestärkt werden, um nach bankrechtlichen Vorgaben mehr Eigenkapital auszuweisen. 1. Idee: Gewährung eines Darlehens der M-GmbH an die T-GmbH. Dies ist ein eigenkapitalersetzendes Darlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung. Der Zins sei angemessen, dies braucht nicht thematisiert werden. 2. Idee: Beendigung der Organschaft, so dass die T-GmbH das Geld nicht an die M-GmbH abführen muss. Ich gehe davon aus, dass es keine Option ist, nicht den ganzen Gewinn der T-GmbH abzuführen, weil ja ein EAV besteht. 1. Bitte stellen Sie kurz dar, worauf bei Idee 1 zentral geachtet werden muss und welche steuerlichen Risiken ggf. bestehen. 2. Bitte nehmen Sie zur Idee 2 Stellung und dazu, welche steuerlichen Risiken ggf. bestehen.
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