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Körperschaftsteuer,Rückvergütung,Genossenschaft

Ein Einkaufsverband (Genossenschaft) verhandelt die Bonifikationen mit der Industrie für seine Mitglieder. Nun ist es so, dass der Verband einen ihm zustehenden Bonus (zur eigene Finanzierung) von der Industrie erhält, der sich an den getätigten Umsätzen der Mitglieder mit der Industrie orientiert. Diesen Bonus möchte der Verband nun an seine Mitglieder entsprechend den Umsatzanteilen der Mitglieder, welche dem Bonus zu Grunde liegen, ausschütten. Ist diese Rückvergütung als Betriebsausgabe abziehbar und gilt der Bonus somit als aus einem Mitgliedergeschäft erzielt? Der Verband erhält diesen Bonus nur, wenn ein direkter Umsatz zwischen den Mitgliedern und der Industrie stattfindet.
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