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Vor-GmbH,Veräußerungsgewinn,§ 8b Abs. 2 KStG

Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Es ist beabsichtigt, dass eine GmbH neu gegründet wird. An dieser GmbH sollen drei Kapitalgesellschaften (UG haftungsbeschränkt) zu jeweils 1/3 Gesellschafter werden. Nach Gründung der o.g. Gesellschaft sollen am selbenTag (derselbe Beurkundungstag) von einem Investor 25 % der Anteile erworben werden zu einem Wert, der über den zu leistenden Stammeinlagen liegt (Buchgewinn auf Ebene der Holdinggesellschaften). Die Beteiligungsverhältnisse sind nach dem Erwerb 25 % je Gesellschafter. Nach meinem Verständnis setzt der § 8b Abs. 2 KStG weder einer Behaltefrist noch eine Mindesthöhe der Beteiligung am Stammkapital voraus, damit die Steuerbefreiung auf Ebene der Holdinggesellschaften aus dem Verkauf der Anteile greift. Meine Fragen dazu: 1. Teilen Sie meine o.g. Auffassung? Also greift die Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG auf Ebene der UGs, wenn am selben Tag der Neugründung (Beurkundung) ein Teil der Anteile direkt wieder veräußert wird? 2. Wenn ja, sollte aus meiner Sicht sichergestellt werden, dass die Beurkundungsreihenfolge entsprechend eingehalten wird und die Beurkundung der Gründung und des Beteiligungsverkaufs in getrennten Urkunden stattfindet, richtig?
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