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Verdeckte Gewinnausschüttung,BP-Hinzuschätzungen,§ 8 KStG

Mein Mandant ist Gesellschafter einer Gastronomie-GmbH. Der Geschäftsführer ist ein Arbeitnehmer ohne Gesellschaftsanteile. Bei einer Betriebsprüfung wurde nun wegen formalen Mängeln in der Kassenbuchführung eine Zuschätzung von Einnahmen vorgenommen. Obwohl der Gesellschafter mit dem Tagesgeschäft nichts zu tun hat, soll der zugeschätzte Betrag bei meinem Mandanten aufgrund einer vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzt werden. Gibt es hierzu Rechtsprechung oder Kommentarmeinungen?
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