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Vereinsbesteuerung,Sachspenden und Aufwandsspenden

Grundlagen-Infos: – gemeinnütziger Verein – ordnungsgemäße Satzung – Satzungszweck: Förderung des Tierschutzes – Betrieb eines Tierheims für Katzen mit angestellter Tierärztin in Teilzeit im eigenen Gebäude, Unterhaltung von Pflegestellen für Katzen, Durchführung von Kastrationsaktionen bei wildlebenden Katzen-Populationen etc. – wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit o Sommerfest (mit Tombola) o Weihnachtsbasar o Flohmärkten o Anzeigenverkauf zur (Teil-)Finanzierung des Vereinshefts – Verwendung der Gelder aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Satzungszwecke → so lautet auch die Bewerbung der Feste/Tombola/Flohmärkte – Vermittlungsumsätze (Zweckbetrieb, → reduzierte Umsatzsteuer) und Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (→ Regelsteuersatz) betragen in der Summe jährlich mehr als 22.000 € → keine Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung möglich → vorsteuerabzugsberechtigt in Zweck- und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb – anteilige Zuordnung zu den Vereinsbereichen anhand qm-Nutzung des Gebäudes für folgende Aufwendungen: o Renovierung, Instandhaltung, Dachreparatur etc. o Grundsteuer o Strom/Gas/Wasser/Abwasser o Gebäudeversicherung Fragen: a) Sachspenden für Tombola Darf für Sachspenden (Gutscheine, Sachgewinne) für die Tombola eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden? Die Einnahmen aus dem Verkauf der Lose sind zusammen mit den Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in einer Summe erfasst. b) Sachspenden für Flohmärkte/Weihnachtsbasar/Sommerfest Darf eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden für folgende Sachspenden: a. div. Gegenstände + Bücher + selbstgemachter Schmuck – zum Verkauf auf Flohmärkten b. selbstgemachte (und gekaufte) Kuchen + Marmeladen + Schmuck – zum Verkauf an Sommerfest und Weihnachtsbasar c) Spendenbescheinigung für Geldzuwendungen oder für Sachzuwendungen Welche Art der Spendenbescheinigung ist auszustellen beim Verzicht auf Erstattung von Auslagen/Aufwendungen? d) Vorsteuerabzug Wie sieht es mit dem Vorsteuerabzug aus bei Rechnungen mit einer Bruttosumme unter 250 € für a. Aufwendungen (z.B. Druckerpatronen, Katzenfutter und Streu für Katzen bei den Pflegestellen und für sog. Freigänger, Tierarzt-Rechnungen, Baumarkt-Rechnungen, Getränke und Lebensmittel (Würstchen, Zutaten für Salate/Kuchen) für Feste etc.), die ein Vereinsmitglied bzw. eine Pflegestelle vorlegt und vom Verein erstattet bekommt? b. Aufwendungen (z.B. Druckerpatronen, Katzenfutter und Streu für Katzen bei den Pflegestellen und für sog. Freigänger, Tierarzt-Rechnungen, Baumarkt-Rechnungen, Getränke und Lebensmittel (Würstchen, Zutaten für Salate/Kuchen) für Feste etc.), die ein Vereinsmitglied bzw. eine Pflegestelle vorlegt und auf die Erstattung gegen Ausstellung einer Spendenbescheinigung verzichtet? c. Aufwendungen (z.B. Tierarzt-Rechnungen) für bereits vermittelte Katzen, wenn der Katzenhalter diese finanziell nicht (komplett) stemmen kann?
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