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verdeckte Gewinnausschüttung,§ 20 UmwStG,Vermietung

Eine freiberufliche Tätigkeit soll in eine neu gegründete GmbH mit dem gesamten Betriebsvermögen eingebracht werden. Die bisherigen Auftraggeber sollen mit eingebracht werden. Der Alleingesellschafter wird als Gesellschaftergeschäftsführer angestellt. Zweck der GmbH wird es sein, IT-Projekte zu bearbeiten. Aber sie soll auch eine Immobilie erwerben. Der Kaufpreis wird ggf. durch ein Darlehen gezahlt, das der Alleingesellschafter der GmbH gewährt. Diese Immobilie wird der Alleingesellschafter teilweise selbst anmieten, teilweise zu Wohnzwecken, teilweise als häusliches Arbeitszimmer, teilweise wird sie fremdvermietet an die Ex-Ehefrau. Kommt eine Umwandlung nach § 20 UmwStG in Frage oder eine Ausgliederung? Wie ist die teilweise Anmietung zu eigenen Wohnzwecken zu bewerten, wie die Anmietung als Arbeitszimmer? Könnte die Vermietung an die Ex-Ehefrau als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden, sofern die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt? Wie wird bei einem späteren Verkauf der Veräußerungsgewinn versteuert (KSt, GewSt, USt)?
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