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§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG,§ 8b KStG,Vereinbarungstreuhand als Gestaltungsmittel

Aktuell ist Peter über seine GmbH mit 10 % an der H GmbH beteiligt. Aufgrund eines enormen Haftungsrisikos durch den abgeschlossenen Mietvertrag der H GmbH mit dem Vermieter legen wir nun eine weitere Gesellschaft auf. Hier müsste Peter nun wieder beteiligt werden, da das Wertschöpfungspotential nun hier liegt. Das ist alles sehr kompliziert. Daher frage ich mich, ob es möglich ist, dass Peters GmbH einen Vertrag mit der 100-%-Gesellschafterin an der neuen Gesellschaft schließt, der besagt, dass sämtliche Ausschüttungsgewinne und ggf. Veräußerungsgewinne, wenn die neue Gesellschaft verkauft wird, an seine GmbH gehen. Auf Vertragsebene erspart uns das sehr viel Papierkram, und ich würde mich freuen, wenn wir hier eine Möglichkeit finden.
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