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Körperschaftsteuer,vGA,Sozialversicherungsbeiträge

Die Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH wurde bisher sozialversicherungsfrei abgerechnet. Durch Entscheidung des Sozialgerichts sind die Geschäftsführerbezüge rückwirkend der Sozialversicherung zu unterwerfen. Die Nachzahlungen sind von der GmbH in voller Höhe zu entrichten. Ist die Übernahme sämtlicher SozVers-Beiträge durch die GmbH in Höhe der Arbeitnehmeranteile als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten? Hätte die GmbH die zu niedrig einbehaltenen Beträge für „normale“ Mitarbeiter übernommen, wäre wohl keine Lohnsteuer angefallen, da ein Rückgriff auf Arbeitnehmer nur für die letzten drei Monate möglich ist.
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