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Gewinnrealisierung,Bauträger,Bilanzsteuerrecht

Bei einer kleinen Bauträger-GmbH stellt sich die Frage der Gewinnrealisierung bzw. Bilanzierung zum 31.12.2021. Folgende Angaben zum Verkauf eines Doppelhauses: 1. Beide Doppelhaushälften wurden im November fertiggestellt und auch von beiden Erwerbern abgenommen. 2. Beide Doppelhaushälften wurden auch noch im November durch notariellen Kaufvertrag an die beiden Erwerber verkauft. 3. Im notariellen Kaufvertrag wurde jedoch der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten (wirtschaftliches Eigentum) erst bei Gutschrift des geschuldeten Kaufpreises vereinbart. Diese Gutschriften erfolgten erst im Februar 2022. 4. Die Eintragung im Grundbuch (zivilrechtliches Eigentum) erfolgte anschließend im Febr./März 2022. Frage: Wann tritt die Gewinnrealisierung ein, a) bei Abnahme + notariellem Kaufvertrag im Jahr 2021 oder b) bei Gutschrift des Kaufpreises + Eintragung im Grundbuch im Jahr 2022?
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