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R 8.5 KStR,§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG,Anlagenabgang aufgrund vertraglicher Vereinbarung

Unsere Mandantin, eine GmbH, hat seit 2005 ein Gewerbegrundstück gemietet. Auf diesem Grundstück wurde im Jahre 2008 eine Halle errichtet. Der Mietvertrag wurde fristgerecht gekündigt. Eine der vertraglichen Vereinbarungen lautet wie folgt: „Die Verpächterin kann verlangen, dass Einrichtungen, mit denen die Pächterin die Räume versehen hat, entschädigungslos in dem Pachtobjekt verbleiben. Dies gilt auch für sämtliche Umbau-, Anbau- bzw. Neubaumaßnahmen, die die Pächterin auf dem Grundstück durchgeführt hat. Auch hier kann die Verpächterin verlangen, dass diese entschädigungslos auf dem Grundstück verbleiben. Anderenfalls hat die Pächterin den ursprünglichen Zustand der Pachtsache bei Auszug wiederherzustellen.“ Da der Rückbau in den ursprünglichen Zustand Kosten verursachen würde, welche die finanziell angeschlagene GmbH nicht tragen kann, wurde der unentgeltliche Übergang der Halle und der fest verbauten Einrichtungen (Thekenanlage Empfangsbereich, Einbauküchen, Tresor- und Überwachungsanlage) an die Verpächterin vereinbart. Gibt es hier ertragsteuerrechtliche Besonderheiten aus Sicht der GmbH zu berücksichtigen? Oder ist dies einfach „nur“ ein Verlust aus Sachanlagenabgang?
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