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Tantieme,Verdeckte Gewinnausschüttung,Kosten Steuerstrafverfahren

Unsere Mandantin, die X-GmbH, an der Herr X zu 100 % als Gesellschafter beteiligt ist, hat einen alleinigen Fremdgeschäftsführer, Herrn Y, angestellt. Herr X ist kein Geschäftsführer. Herr X und Herr Y sind nicht verwandt und keine nahe stehenden Personen im Sinne des Steuerrechts. Herr Y ist seit 30 Jahren im Unternehmen beschäftigt und erhält ein Jahresbruttogehalt im Jahr 2020 von rd. 130.000 € zzgl. 75.000 € Altersvorsorge p.a. In den letzten Jahren hat er eine freie Tantieme, die nicht im Anstellungsvertrag festgelegt ist, erhalten. Die Tantieme-Zahlungen beliefen sich jährlich zuletzt für das Jahr 2019 auf 40.000 €. Für das Jahr 2020 soll er eine Tantieme in Höhe von 250.000 € erhalten. Ist diese Tantieme fremdüblich und ohne Bedenken zu gewähren? Liegt hier eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter X vor und eine damit verbundene schenkungsteuerpflichtige Zuwendung an den Fremdgeschäftsführer Herrn Y?
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