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InvStG,Investmentfonds,Altanteile

Unsere Mandantin ist eine inländische GmbH. Diese hält Fondsanteile in US-Dollar in ihrem Umlaufvermögen. Die Dividenden dieser Anteile werden reinvestiert/thesauriert. Die GmbH erhält jährlich einen Jahresendauszug, in welchem die reinvestierten Dividenden und der Wert der Anteile zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres angegeben werden. Im Jahr 2017 wurde die Dividende in Euro umgerechnet, der Bestand der Anteile um diesen Wert erhöht und der Anteilsertrag zu 100 % der Körperschaftsteuer unterworfen. Im Jahr 2018 wurde dieser Vorgang wiederholt gebucht. Jedoch waren die reinvestierten Beträge und die bereits gebuchten AK in Summe höher als der ausgewiesene Fondswert zum 31.12.2018. Da wir davon ausgegangen sind, dass es sich um eine dauerhafte Wertminderung handelt, haben wir den Ertrag nur in Höhe bis zum ausgewiesenen Fondswert zum 31.12.2018 zu 100 % steuerpflichtig gebucht. Im Jahre 2019 wurden die US-Fondsanteile dann komplett in Euro-Fondsanteile getauscht. Dabei wurde der „Verkaufsbetrag“ der US-Anteile gegen die fortlaufend gebuchten Anteile (fortgeführte AK) gebucht und der Mehrbetrag als zu 95 % steuerfreier Ertrag nach § 8b KStG. Die Frage ist, ist die zu 100 % körperschaftsteuerpflichtige Behandlung der reinvestierten Beträge korrekt? Ist die Erfassung des geminderten Ertrags für die reinvestierte Dividende im Jahr 2018 korrekt? Ist der Verkaufserlös zu 95 % steuerfrei?
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