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Verzicht Pension,Bewertung des Zahlungsanspruchs

Ich betreue eine GmbH mit einer Pensionsverpflichtung (rd. 136.000 €). Die GmbH ist aufgrund fehlender Nachfolge nicht mehr aktiv. Der Gesellschafter-GF ist als einziger in der GmbH ohne Lohnbezug tätig. Die GmbH ist bilanziell überschuldet und besitzt ausreichend Verlustvortrag (ca. 400.000 €). Eine verbindliche Auskunft beim FA zur Auflösung der Pensionsverpflichtung aus betrieblichen Gründen (bilanzielle Überschuldung der GmbH) brachte nicht die gewünschte Lösung – laut FA ist eine Anpassung der Pensionsverpflichtung aus betrieblichen Gründen (betriebliche Gründe = keine verdeckte Einlage, kein Zufluss beim Gesellschafter) nicht möglich. Dies wäre meine favorisierte Lösung zu der Pension gewesen. Nun müsste es aufgrund des Alters des Gesellschafters zur Auszahlung der Pension kommen. Meine Frage ist: Ist es möglich, dass der Gesellschafter nicht auf die Pension, sondern nur auf die Auszahlung verzichtet? Dies dürfte keine negativen Konsequenzen (Verzicht = verdeckte Einlage + Zufluss beim Gesellschafter) auslösen. Ist dies richtig? Bei einem einfachen Verzicht auf die Pension würde die verdeckte Einlage ja zum Teilwert im Zeitpunkt des Verzichts bewertet werden. Die GmbH ist nur noch durch den unentgeltlich arbeitenden Gesellschafter-GF tätig und bilanziell überschuldet (Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt). Wie berechne ich den Teilwert der verdeckten Einlage, um die möglichen ertragsteuerlichen Konsequenzen des Gesellschafters zu beurteilen?
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