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Fortbildungskosten,Einkommensverwendung,§ 8 KStG

Eine Mandantin (GmbH) betreibt einen Elektroinstallationsbetrieb. Der Sohn des Gesellschafter-Geschäftsführers beginnt im September 2022 mit der Meisterschule im Bereich Gas- und Wasserinstallationen. Mit Bestehen der Prüfung soll der Sohn bei der GmbH angestellt und der Geschäftszweck der GmbH auf den entsprechenden Bereich erweitert werden. Die GmbH würde mit dem Sohn des GGF eine Vereinbarung treffen, dass dieser fünf Jahre nach Bestehen der Prüfung bei der GmbH bleiben würde. Kann die GmbH die Kosten der Meisterschule gewinnmindernd berücksichtigen?
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