Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ende der Steuerpflicht bei Liquidation (Körperschaft- und Gewerbsteuer),Bilanzierung in der Liquidation,Abkehr vom Going-Concern-Prinzip

Unsere Anfrage bezieht sich auf die Besonderheiten bei der Abschlusserstellung für eine GmbH in der Krise. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation, ein Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch der Liquidator. Zu erstellen sind die Jahresabschlüsse ab 2018 bis Ende der Liquidation. Relevante Daten sind wie folgt: Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2018 mit Beschluss vom 20.12.2018. Eintragung Liquidation am 28.01.2019. Antrag auf Insolvenzverfahren in 01/2020. Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse vom Amtsgericht am 05.11.2020 abgelehnt. Da der vorläufige Insolvenzverwalter nach Ablehnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr zuständig ist, ist nach unserer Ansicht der Liquidator wieder der formale Auftraggeber für die Erstellung der Abschlüsse und Steuererklärungen der Gesellschaft. Fraglich sind daher folgende Punkte: Unter welchen Bewertungsmaßstäben sind die Abschlüsse ab 2018 zu erstellen? Ist der Abschluss durch den Liquidator oder eine andere/weitere Person zu unterzeichnen? Wie lange greift die steuerliche Abgabeverpflichtung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen