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vGA,Ehemann

Ich habe in einer Betriebsprüfung den Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung für folgenden Sachverhalt: Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern A und B beschäftigt die Ehefrau des A für Büroarbeiten und Buchhaltung. Die Ehefrau führt diese Arbeiten auch unstrittig aus (Arbeitszeit monatlich 50 Std.) und erhält ein angemessenes Gehalt. Dieses betrug im Prüfungszeitraum 2016 bis 2019 zunächst 1.000 € pro Monat und wurde ab 01.01.2019 auf 1.100 € erhöht. Dem Prüfer wurde nur ein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2005 vorgelegt, nach dem die Ehefrau für mtl. 40 Std. Arbeit monatlich 420 € (damals geringfügige Tätigkeit) erhalten sollte. Der Prüfer möchte nun die Differenzen (höheren Netto-Auszahlungen minus 12 x 420 €) als verdeckte Gewinnausschüttung bewerten. Frage 1: Ist eine vGA zu unterstellen, nur weil Gehaltsanpassungen nicht schriftlich erfolgten? Einem Fremdvergleich würden die Beträge standhalten. Meines Erachtens ist die jahrelange tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung und regelmäßige Abrechnung des Lohns ein schwerer wiegender Anhaltspunkt für die klare und eindeutige Vereinbarung und tatsächliche Durchführung des Dauerschuldverhältnisses zwischen Ehefrau und GmbH. Frage 2: Wenn eine vGA vorliegen sollte, in welcher Höhe liegt diese dann pro Jahr vor? a) 12 x (1.000 € minus 420 €) = 6.960 € plus Lohnnebenkosten oder b) Netto-Auszahlungsbeträge minus 12 x 420 € (hier nur ca. 2.000 € p.a.)?
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