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Verein,Veräußerung Immobilie

Im Jahr 1991 haben acht Kinder die von ihrem Vater geerbte Immobilie in einen nicht gemeinnützigen Verein e.V. unentgeltlich eingebracht. Zweck der Vereinsgründung war die Erhaltung und Pflege der Immobilie. Vereinsmitglieder sind die acht Kinder, und bei deren Versterben erbt ein Kind des Verstorbenen den Vereinsanteil. Die Immobilie wurde vermietet. Das Finanzamt erlässt in den Jahren regelmäßig Körperschaftsteuerbescheide mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Vereinsmitglieder beabsichtigen den Verkauf des Grundstücks und die Auflösung des Vereins, da nicht mehr ausreichend Kinder vorhanden sind. Frage: Ist der Verkauf des Grundstücks steuerpflichtig?
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