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§ 8c KStG,Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Eine Komplementär-GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG, hat keine Einlage in die KG geleistet und ist am Vermögen und am Ergebnis der KG nicht beteiligt. Nun erfolgte ein Gesellschafterwechsel in der KG. Der bisherige Alleingesellschafter hat seinen (einzigen) Kommanditanteil an eine AG veräußert. Es geht nun um die gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der GmbH. Vom Finanzamt wurden diese entsprechend dem BMF-Schreiben vom 18.3.2021 zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG gem. Rz. 37 und 38 komplett gestrichen. Wie beurteilen Sie den Fall?
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