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Einlagekonto,Ausschüttung

Die X-GmbH hat zum 31.12.2020 in der Steuerbilanz einen Gewinnvortrag plus Jahresüberschuss von insgesamt 1 Mio. €. In der Handelsbilanz hat die GmbH einen Gewinnvortrag plus Jahresüberschuss von insgesamt 2,4 Mio. €. Die Differenz resultiert aus einer Betriebsprüfung. Laut Steuerbescheid für 2020 gibt es daher auch ein steuerliches Einlagenkonto nach § 27 KStG von 1,4 Mio. €. Im Jahr 2021 ist ein vorläufiger Gewinn nach Steuern von 1 Mio. € entstanden (sowohl in HB als auch in StB), der Jahresabschluss ist aber noch nicht final erstellt. Der Alleingesellschafter der X-GmbH möchte nun das gesamte ausschüttbare Eigenkapital ausschütten, um so die 1,4 Mio. € „steuerfreie Ausschüttung“ zu erhalten. Fragen: Wie wird der ausschüttbare Gewinn ermittelt (auf Basis Handels- oder Steuerbilanz) bzw. wie hoch ist dieser? Kann man auf den letzten erstellten Jahresabschluss inkl. Steuerbescheide abstellen (in diesem Fall 2020), oder muss das Ergebnis von 2021 auch schon mit einkalkuliert werden in die Berechnung, obwohl es noch keine Steuerbescheide gibt? Oder muss sogar ein Zwischenabschluss im Jahr 2022 erstellt werden, um den auf den Ausschüttungstag exakten ausschüttbaren Gewinn zu ermitteln?
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