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Zweckbetrieb,Verlustausgleich

Unsere Mandantin ist eine gemeinnützige Stiftung, die gemeinnützige Zwecke in der Kultur fördert. Diese erstellt für die drei Sphären ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb eine Gewinnermittlung. Im Zweckbetrieb (Veranstaltung von kulturellen Abenden gegen Ticketverkauf) resultiert nach festgelegtem Gemeinkostenschlüssel ein Verlust. Darf dieser Verlust mit Erträgen aus dem ideellen Bereich bzw. der Vermögensverwaltung ausgeglichen werden, ohne gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Voraussetzungen der AO zu verstoßen?
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