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Beteiligungsertrag,vermögensverwaltende Personengesellschaft,Zebra-Gesellschaft

Im Rahmen der Mandatsübernahme einer GmbH stellt sich uns folgende Frage: Die GmbH ist als Kommanditistin in Höhe von 100.000 € an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Diese bescheinigt ihr jährlich entsprechend der im Anhang beigefügten Anlage die zuzurechnenden Einkünfte. Der bisherige Steuerberater ist nun wie folgt vorgegangen: Die bescheinigten „Einkünfte aus V+V“ hat er bei der GmbH auf das Konto 860 (SKR04 Beteiligungen an Personengesellschaften) gebucht. Die bescheinigten Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden nicht in der GmbH erfasst, sondern in der privaten Steuererklärung des Alleingesellschafters der GmbH in der Anlage KAP-BET als Kapitaleinkünfte erfasst, da die Erläuterung hinter dem Stern vorsah, dass die Zinseinnahmen erst im Rahmen der persönlichen Veranlagung besteuert werden. Unserer Ansicht nach ist dieses Vorgehen so aber nicht korrekt. Diese Bescheinigung über die Einkünfte ist auf Privatpersonen ausgelegt, nicht aber für eine GmbH. Wir würden vielmehr die zuzurechnenden Einkünfte (beide, V+V und Kapitalerträge) bei der GmbH über das Beteiligungskonto erfassen. Teilen Sie hier unsere Meinung? Wie schätzen Sie diesen Sachverhalt ein?
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