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Verlust,Untergang

Wir haben eine GmbH, die im Januar 2021 mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet wurde. Bei der Gründung hatte ein Gesellschafter 100 % der Anteile. Im Oktober 2021 wurden im Zuge einer Stammkapitalerhöhung auf 62.500 € 80 % der Anteile auf neue Gesellschafter übertragen. Die Gesellschaft hat im Jahr 2021 einen Verlust erwirtschaftet. Haben wir hierbei schon ein Problem mit dem Verlustvortrag, §§ 8c und 8d KStG? Nun sollen im Jahr 2022 22,25 % der Anteile neu verteilt werden bei gleichbleibendem Stammkapital. Ein Gesellschafter kommt mit 5 % neu hinzu, die restlichen 17,25 % werden zwischen den bisherigen Gesellschaftern neu verteilt. In einem weiteren Schritt soll das Stammkapital auf 83.333 € erhöht werden. In diesem Zuge wird ebenfalls ein neuer Gesellschafter mit 25 % in die Gesellschaft aufgenommen. Bei den Kapitalveränderungen wurden ebenfalls Aufgelder bezahlt. Der Gegenstand des Unternehmens wurde nicht verändert. Haben wir hierbei ein Problem mit dem Verlustvortrag, §§ 8c und 8d KStG? Gibt es weitere steuerliche Risiken, die wir derzeit nicht erkennen können?
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