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verdeckte Gewinnausschüttung,Gehalt neben Pension

A war bis zum 31.12.2015 Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Mit Wirkung vom 01.01.2016 ist A als Gesellschafter ausgeschieden. Die Gesellschaftsanteile haben seit 2019 fremde Dritte, die in keinem verwandtschaftlichen Näheverhältnis zu A stehen. Mit Wirkung vom 25.06.2019 ist A als Geschäftsführer abberufen worden. Seit der Abberufung ist A als Angestellter für die X-GmbH tätig. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres scheidet A vertragsgemäß Ende 2021 als Arbeitnehmer aus. Er erhält eine lebenslange betriebliche Pension aus der bestehenden Pensionszusage. Mit Wirkung ab 01.01.2022 soll A aber weiterhin als Arbeitnehmer im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses für die X-GmbH tätig sein. Die Abrechnung wird nach tatsächlichem Aufwand und geleisteten Stunden erfolgen. Die vertraglichen Modalitäten werden fremdüblich sein. Eine Anrechnung des Arbeitslohns auf die Pension wird nicht erfolgen. Fragen: 1. Ist das Nebeneinander ab dem 01.01.2022 mit der Auszahlung der Pension einerseits und die Vergütung als Angestellter andererseits steuerlich anzuerkennen oder liegt aufgrund der fehlenden Anrechnung des Arbeitslohns eine verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vor? 2. Ändert sich das Ergebnis zur ersten Frage, wenn A nicht angestellt, sondern selbständig auf Honorarbasis für die X-GmbH tätig ist?
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