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Liquidation,Eigene Anteile

Unser Mandant, die Firma Muster GmbH, hat folgende Gesellschafter: A 30 %, B 30 %, C 20 % und eigene Anteile mit 20 % (Abtretung vorherige Gesellschafterin D auf C bzw. eigene Anteile unentgeltlich). Der Beschluss zur Auflösung der GmbH wurde zum 31.12.2020 getroffen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte zum 08.01.2021. Das Sperrjahr endetet nunmehr zum 09.01.2022. Die GmbH ist Eigentümerin von Grundbesitz. Im Rahmen der Auflösung der GmbH soll der Grundbesitz auf die Gesellschafter übertragen werden. Unsere Frage nunmehr lautet: Müssen vor der Übertragung des Grundbesitzes die eigenen Anteile vorab auf die Gesellschafter A, B und C übertragen werden? Oder „verpufft“ der eigene Anteil am Grundbesitz durch eine Übertragung des Grundbesitzes auf die Gesellschafter A, B und C zu beispielsweise je 1/3, auch wenn die Beteiligungsverhältnisse andere sind?
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